Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen bedarf es nicht.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die Angebote der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen.

2.2 Alle Leistungen der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

2.3 Der Kunde wird der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 Die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3 Soweit die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen.

 

4. Termine

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw von der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen schriftlich zu bestätigen.

 

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Befindet sich die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

5. Vorzeitige Auflösung

5.1 Die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen eine taugliche Sicherheit leistet;

d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

6. Honorar

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 10.000,00, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

6.3 Alle Leistungen der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6.4 Kostenvoranschläge der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

6.5 Für alle Arbeiten der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen zurückzustellen.

 

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen und können von der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

8.2 Änderungen bzw Bearbeitungen von Leistungen der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

8.3 Für die Nutzung von Leistungen der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen erforderlich. Dafür steht der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.4 Für die Nutzung von Leistungen der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen bzw. von Werbemitteln, für die die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmenvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen notwendig.

8.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

8.6 Der Kunde haftet der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

9. Kennzeichnung

9.1 Die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2 Die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

10. Gewährleistung

10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen zu. Die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

10.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

 

11. Haftung und Produkthafung

11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

11.2 Jegliche Haftung der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen für Ansprüche, die auf Grund der von der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

12. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

13. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Firma Herramhof Sandor, Einzelunternehmen berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

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